Zahlung von MwSt auf Miete bei einem Gewerbeobjekt
Gefragt am 03.11.201112:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4520
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Sachverhalt und die Frage hängt als Anhang bei.
Da ich früh. selbst StB war, können Sie mit mir als Kollege sprechen und direkt auf die Lösung kommen.
Ich danke Ihenn für Ihre kurzfristige Hilfe.
Mit frdl. Gruß
12:32 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Herr Kollege,
Nach § 9 Abs. 1 UStG kann die Optierung zur Steuerpflicht bei Vermietumsätzen nur erfolgen, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Mit einem Gebetshaus als gemeinnützigem Verein verfolgen Sie im Wesentlichen ideele Zwecke und qualifizieren damit ganz klar als nichtunternehmerisch (BMF Schreiben vom 27.8.1990). Insoweit besteht keine Möglichkeit für den Vermieter zur Umsatzsteuer zu optieren.
Die Abgrenzung für Ihren unternehmerischen Bereich und eine anteilige Option wäre zu prüfen, wenn es die 10% wert sind ...
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