Versandhandelsregelung /trotz Überschreitung der Lieferschwelle - legaler Verkauf mit deutscher Umsatzsteuer?
Gefragt am 10.01.201121:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4710
Nach der EU Versandhandelsregelung müssen sich Unternehmen, die die Lieferschwelle eines EU Landes für Warenlieferungen an Privatpersonen überschreiten, in dem jeweiligen Land registrieren, die jeweilige Umsatzsteuer berechnen und an das Land abführen.
Nun ist es so, dass einige große Einzelhandelsunternehmen aus meiner Branche (Handel mit Motorradzubehör) definitiv weit über die Lieferschwelle (35.000 €) des EU-Landes (in diesem Fall) Rumänien kommen und einen legalen Weg gefunden haben diese Gesetze zu umgehen.
Durch Probekäufe war ersichtlich, dass die deutsche Umsatzsteur von 19% berechnet wurde und nicht die rumänische von 24%.
Die Umsätze wurden auch nicht auf verschiedene Filialen verteilt.
Für konkrete Lösungsvorschläge / Gesetzeslücken wäre ich dankbar.
21:49 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Guten Morgen,
komme so mit Ihrer Fragestellung nicht ganz zu recht ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 8 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mehrwertsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!