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Vermietung Wohnmobil ins Ausland

Gefragt am 04.05.2024
22:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 226

 

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Vermietung eines Wohnmobiles an einen Kunden im Ausland.
Mein Unternehmen für die Vermietung von Wohnmobilen ist in Deutschland angesiedelt, besitzt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer und weißt die Umsatzsteuer aus.

Ich möchte ein Wohnmobil an ein Unternehmen in Österreich (UID ebenfalls vorhanden) vermieten. Es handelt sich um eine Kurzzeitmiete (1 Woche) und die Übergabe des Fahrzeugs soll in Österreich erfolgen.

Da ich diesen Fall zum erste Mal habe, stellt sich nun die Frage nach der Berechnung bzw. dem Ausweis der Mehrwertsteuer auf der Rechnung. Meines Erachtens kommt eine Innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gem. Art. 6a UStG. nicht in Frage (da kein Verkauf). Kann ich die Vermietung ohne Mehrwertsteuerausweis als "Reverse Charge" verrechnen? Oder muss ich die österr. Mehrwertsteuer ausweisen, wobei ich keine Registrierung in Österreich habe und ziemlich sicher unter 10.000 € Umsatz in Österreich in diesem Jahr bleiben werde.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.05.2024
22:00 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 08.05.2024
14:21 Uhr

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Beantwortet am 08.05.2024 14:21 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 226

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Mehrwertsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung eines Wohnmobils an ein österreichisches Unternehmen. Gerne erläutere ich Ihnen die steuerlichen Konsequenzen für diesen speziellen Fall.

Ort der sonstigen Leistung

Bei der Vermietung eines Wohnmobils an ein Unternehmen mit Sitz in Österreich für einen Zeitraum von einer Woche handelt es sich um eine sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich bei der kurzfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG. Demnach liegt der Ort der sonstigen Leistung dort, wo das Beförderungsmittel dem Mieter übergeben wird. Da die Übergabe des Wohnmobils in Österreich erfolgen soll, befindet sich der Leistungsort in Ihrem Fall in Österreich.

Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Da der Leistungsempfänger ein Unternehmer mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) in Österreich ist, findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung ...



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