Umsatzsteuer Online-Beratungsportal
Gefragt am 05.07.202114:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1030 | Bewertung 5/5
Guten Tag,
ich beabsichtige, mit einem Beratungsportal für Lebensberatung/Coaching online zu gehen. Tätig werden würden Fremdberater. Die vom Kunden gezahlte Gebühr würde ich vereinnahmen, die Berater (mit Gewebeschein) bekommen eine vorab in den (vom Anwalt erstellten) AGBS festgesetzte Provision.
Ich müsste nun ja erst einmal die Einnahmen zu 100% umsatzversteuern Nun meine Frage:
Wäre es buchhalterisch richtig, die ausgezahlten Provisionen für mich als Aufwand (in der Art einer Verkaufsprovision) zu erfassen und somit die darauf entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen (insoweit die Berater nicht unter §19 UStG fallen)?
Oder müsste ich die Provisionen gegen meine Einnahmen rechnen und dann eine Umsatzsteuerkorrektur vornehmen?
Vielen Dank!
14:54 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Mehrwertsteuer)
Guten Tag,
Sie müssten bitte die von den Kunden gezahlten Beträge als eigenen Umsatz erfassen. Für die Provisionen an die Berater erstellen Sie bitte Gutschriften zzgl ...
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