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Umsatzsteuer Online-Beratungsportal

Gefragt am 05.07.2021
14:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 842 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,

ich beabsichtige, mit einem Beratungsportal für Lebensberatung/Coaching online zu gehen. Tätig werden würden Fremdberater. Die vom Kunden gezahlte Gebühr würde ich vereinnahmen, die Berater (mit Gewebeschein) bekommen eine vorab in den (vom Anwalt erstellten) AGBS festgesetzte Provision.

Ich müsste nun ja erst einmal die Einnahmen zu 100% umsatzversteuern Nun meine Frage:

Wäre es buchhalterisch richtig, die ausgezahlten Provisionen für mich als Aufwand (in der Art einer Verkaufsprovision) zu erfassen und somit die darauf entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen (insoweit die Berater nicht unter §19 UStG fallen)?

Oder müsste ich die Provisionen gegen meine Einnahmen rechnen und dann eine Umsatzsteuerkorrektur vornehmen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.07.2021
14:54 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 05.07.2021
16:15 Uhr

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Beantwortet am 05.07.2021 16:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 842 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Mehrwertsteuer)

Guten Tag,

Sie müssten bitte die von den Kunden gezahlten Beträge als eigenen Umsatz erfassen. Für die Provisionen an die Berater erstellen Sie bitte Gutschriften zzgl ...



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