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Schweizer Firma mit Produktion und Vertrieb in der EU

Gefragt am 05.04.2022
10:43 Uhr | Einsatz: € 120,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 599

 


Eine Kosmetikfirma in der Schweiz produziert alle Produkte in Frankreich durch eine Fremdfirma.
Diese liefert die fertigen abgepackten Produkte an eine Fullfilment Firma nach Deutschland für Kunden in der EU (Privat, Handel, Großhandel) und liefert direkt an den Firmensitz in der Schweiz, von wo aus der Schweizer Markt bedient wird.
Was ist bezüglich der MwSt. und der Gewinnbesteurung zu beachten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.04.2022
10:43 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 09.04.2022
10:29 Uhr

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Beantwortet am 09.04.2022 10:29 Uhr | Einsatz: € 120,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 599

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Mehrwertsteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich nenne Ihnen die jeweiligen Vorschriften des deutschen Umsatzsteuergesetzes, das Umsatzsteuerrecht ist in Europa harmonisert und in den Grundzügen gleich, doch jeweils durch nationale Vorschriften geregelt. Europäische Rechtsgrundlage ist die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.

Im Regelfall wird der Ort des Umsatzes dort sein, wo die Lieferung an den Kunden beginnt (im deutschen UStG § 3 Abs. 6 UStG), bei der Belieferung durch Fernabsatz (im deutschen UStG § 3c UStG) dort, wo sich der Gegenstand bei Beendigung der Lieferung an den Erwerber befindet ...



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