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Nebenkostenabrechnung gewerbliches Objekt

Gefragt am 11.05.2011
06:54 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 22016

 

Hallo,

ich vermiete eine gewerbliche Produktionshalle und habe leider mit meinem Mieter gerade etwas Ärger wegen der Nebenkostenabrechnung.
Folgende Abrechnung erstelle ich: Ich liste den Nettobetrag auf, die 19% MwSt und Bruttobetrag. Die Vorauszahlungen plus MwSt und rechne die Bruttobeträge ab.
Was bei den Heizkosten recht simpel ist.

Bei den Betriebskosten sind jedoch Versicherungen, Grundsteuer und Kanal, die keine Mwst enthalten! Wie liste ich den Nettobetrag auf? Dieser stimmt so gesehen mit dem "eigentlichen" Nettobetrag aller Betriebskosten, wie eben Versicherung etc. nicht überein?

Und sind die 7% Steuersatz auf Wasser auch Mwst? Muss ich die in der auszuweisenden MwSt auch berücksichtigen und auflisten?

Vielen herzlichen DAnk für eine baldige Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.05.2011
06:54 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 11.05.2011
08:02 Uhr

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Beantwortet am 11.05.2011 08:02 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 22016

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Mehrwertsteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben durch die Vermietung der Produktionshalle an einen gewerblichen Mieter zur Regelbesteuerung optiert, d.h. Ihr Mieter zahlt Umsatzsteuer auf die Miete, der er als Vorsteuer abziehen kann. Im Regelfall stellt der Mietvertrag daher eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG dar, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Heiz-und Nebenkostenabrechnungen sind jedoch zunächst einmale keine Rechnungen im Sinne des § 14 UStG die zum Vorsteuerabzug berechtigen, daher muss die Abrechnung für den Mieter den Anforderungen des § 14 UStG entsprechen, damit dieser den Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt hat ...



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