Nachhilfe Unterricht
Gefragt am 16.08.201020:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5144
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn ist in der Gründung (Einzelunternehmer) einer Nachhilfevermittlung und ich möchte die Frage an Sie mit meinem heutigen "layenhaften" Kenntnisstand formulieren:
A. dem Nachhilfelehrer(n) wird mein Sohn ein Honorar (z.B. 20€/h) zahlen, welches der Student, etc. zu versteuern / versichern hat.
B. gegenüber dem Finanzamt macht mein Sohn eine Einnahmen- / Ausgabengegenüberstellung und muss die Differenz versteuern.
C. neben den meisten Fällen wo er (Sohn) etwas einnimmt (Gewinn), gibt es auch Fälle, bei denen die Nachhilfe-Schüler (bzw. die Eltern, 20€/h) zu zahlen haben und der Nachhilfelehrer diese komplett (20€/h) erhalten soll (also "kostenfreie Vermittlung").
D. Sind die Punkte A., B., C. miteinander schlüssig und richtig?
oder fehlt da doch die "Mehrwertsteuer" irgendwo???
Wir freuen uns über Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J.W.
20:44 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sachverhalt A
Etragsteuerlich ist Ihre Darlegung richtig. Umsatzsteuerlich, sofern kein steuerbefreiter Umsatz vorliegt, müsste die Umsatzsteuer herausgerechnet werden und diese, vermindert um die Vorsteuer, an das Finanzamt abgeführt werden ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 6 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mehrwertsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!