MwSt-pflichtige Vermietung von Ferienhäusern
Gefragt am 11.02.201310:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2873
Wir vermitteln Ferienhäuser an der Ostsee. Mit den Eigentümern der Ferienhäuser, die MwSt-pflichtig sind, haben wir eine Provision in Höhe von 20 % + MwSt. vereinbart.
Ist es möglich, die Mietverträge mit den Mietern so zu gestalten, dass 20 % des Mietpreises (ohne MwST) auf unser Konto überwiesen werden und die Restzahlung in Höhe von 80 % direkt auf das Konto der Eigentümer gezahlt werden? Am Ende des Jahres erfolgt dann die Abrechnung mit den Eigentümern;
z.B.
Provision 1.000 €
Mwst. 190 €,
insgesamt 1.190 €,
erhalten (direkt vom Mieter) 1.000 €,
noch zu zahlen (vom Eigentümer) 190 €.
ODER sollen wir eine andere Möglichkeit der Abrechnung wählen?
10:12 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Sicherlich können Sie im Rahmen der Vertragsfreiheit die Verträge mit den Mietern so gestalten ...
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