Mehrwertsteuerpflicht bei temporärer Beratertätigkeit
Gefragt am 17.06.201414:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2568
Hallo,
ich gehe in Kürze in den Ruhestand, meine Firma möchte mich jedoch noch max. 4 Monate in 2014 als Berater engagieren. Bisher habe ich kein Gewerbe betrieben, der Gesamtumsatz aus der neuen Beratertätigkeit wird voraussichtlich weniger als 50.000 € betragen, daneben wird es keine weiteren Einkünfte außer betrieblicher Altersversorgung geben. Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich mit dieser Beratertätigkeit MwSt-pflichtig bin.
14:01 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn Sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, sind Sie Unternehmer i ...
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