Mehrwertsteuer auf Waren bei Umsatzsteuerbefreiung bei Blindheit UStG Paragraph 4 Absatz 1
Gefragt am 17.04.201817:52 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1562
Ich habe ein Unternehmen und bin aufgrund meiner Blindheit nach Umsatzsteuergesetz §4 Absatz 19 von der Umsatzsteuer befreit.
Wie verhält es sich nun, wenn ich mein Geschäft in den Warenhandel für Geschäfts- und Endkunden ausdehne?
Folgendes fiktives Beispiel:
Ich beziehe bei einem Lieferanten einen Drucker und bezahle € 119 (€ 100 + € 19 Umsatzsteuer). Ich schlage € 1 auf den Preis auf.
Was passiert nun, wie sähe die Rechnung an einen Kunden aus?
- Ich weise auf der Rechnung für den Drucker keine Umsatzsteuer aus und einen Preis von € 120. Für einen Geschäftskunden geht die Vorsteuerabzugsfähigkeit auf das Produkt verloren.
Oder:
- Ich weise nur meine persönliche Dienstleistung als umsatzsteuerbefreit aus, jedoch den Drucker ganz gewöhnlich mit 19% Umsatzsteuer, also € 101 + 19% = € 120,19 zu zahlender Betrag.
Oder:
- Es verhält sich möglicherweise so, dass ich vielleicht beim Einkauf auf das Produkt die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekomme und ich den Drucker ohne weitere Umsatzsteuer verkaufe?
Also, € 119 beim Einkauf bezahle, € 19 vom Finanzamt erstattet bekomme, und auf der Rechnung den Drucker umsatzsteuerbefreit für € 101 verkaufe?
17:52 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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