Kleinunternehmer ?
Gefragt am 02.05.201109:02 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5423 | Bewertung 5/5
Ich bin in Regelrente und möchte mit dem Universitätsklinikum in Hamburg gemäß dem beigelegten Angebot einen Vertrag abschliessen. Die daraus resultierenden Einkünfte übersteigen in keinem Jahr die Grenze von 17.500 € .
1) Bin ich Mehrwertsteuerpflichtig ?
2) Muss ich Kleinunternehmer werden, oder kann ein Werkvertrag auch als freiberufliche Tätigkeit OHNE Mwst. durchgeführt werden ?
3) Ist hier ein "Werkvertrag" sinnvoll, oder sollten andere Vertragsformen gewählt werden ?
Vielen Dank !
09:02 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Zunächst einmal ist auf Grund Ihrer Angaben die Kleinunternehmerschaft gegeben. Diese ist an zwei Voraussetzungen geknüpft, die BEIDE erfüllt sein müssen:
1.der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 17.500 EUR nicht überstiegen haben
UND
2.der Gesamtumsatz darf im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen.
Die gesetzliche Bestimmung findet sich in § 19 Abs.1 UStG.
Sie sind Kleinunternehmer im Sinne der vorgenannten Vorschrift, da mit jährlichen Umsätzen von 10.000 EUR beide Grenzen nicht überschritten werden ...
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