Ist die Rückführung meines Arbeitszimmers ins Betriebsvermögen umsatzsteuerpflichtig?
Gefragt am 11.03.201317:29 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3082
Hallo liebe Experten,
durch selbständige Tätigkeit ist mein Arbeitszimmer im eigenen Haus zum notwendigen Betriebsvermögen geworden. Jetzt endet die selbständige Tätigkeit und das Arbeitszimmer wird ins Privatvermögen zurückgeführt.
Einkommensteuerlich ergibt sich sogar ein Verlust: Restbuchwert: 64 000 Euro, Marktwert: 57 000 Euro.
Aber wie sieht es umsatzsteuerrechtlich aus?
Ich habe auf die AHK keine Vorsteuer abgezogen, weil die selbständige Tätigkeit erst nachträglich begann. Ebenso wurden die AfA von den Bruttowerten berechnet und es wurde kein Vorsteuerabzug durchgeführt. Muss ich jetzt trotzdem auf die 57 000 Euro "Einnahme" Umsatzsteuer zahlen? Falls nicht, nach welchem § USt ist es befreit (muss ich im Steuerprogramm angeben)? Oder kann ich auch auf den Restbuchwert Vorsteuer abziehen? Das ist im Programm nicht vorgesehen, da ich "keine Vorsteuer bei AHK" angeklickt hatte.
Falls ich viel zahlen muss, würde es etwas ändern, wenn ich den Betrieb noch ein Jahr als Kleinunternehmer weiterführen würde?
17:29 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mehrwertsteuer" Jetzt eigene Frage stellen!