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Einkauf von Handys nach 13b USTG und Weiterverkauf an Privatpersonen

Gefragt am 10.01.2015
15:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4272

 

Zum Zweck des Weiterverkaufs haben wir bei einem Lieferanten 50 Smartphones im Gesamtwert von 33.473,5 € gekauft.

Nach Bezahlung des Betrags 33.473,5 € auf das Bankkonto des \\\\\\\\\\\\\\\"inländischen\\\\\\\\\\\\\\\" Lieferanten wurde die Ware umgehend geliefert.

Auf der dazugehörigen Rechnung wurde vom Lieferant mit Hinweis auf 13b USTG keine MWST ausgewiesen sondern nur der Rechnungsbetrag in Höhe von 33.473,5 €

Bemerkung: Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt, zur Vereinfachung wurde auf Angabe von Versandkosten verzichtet.

Fragen:
1) Wie sieht der Buchungssatz für den Einkauf bei uns als Leistungsempfänger im SKR03 aus?

2) Der Einzel(Einkaufs-)preis des Smartphones betrug nach obiger Rechnung 669,47 € und wurde auf der Rechnung in einem textuellen Teil separat als \\\\\\\\\\\\\\\"Bruttoeinzelverkaufspreis\\\\\\\\\\\\\\\" bezeichnet.

Kann beim Weiterverkauf an einen Endkunden (Privatperson) die Differenzbesteuerung nach 25a USTG angewendet werden?

D.h. wenn das Smartphone an einen Endkunden für 699€ verkauft wird muss nur die Differenz zu 669,47€ der Umsatzsteuer
unterworfen werden?

3) Wenn Frage 2 mit Ja zu beantworten ist - also die Differenzbesteuerung greift - wie sieht der Buchungssatz im SKR 03 hierfür aus, wenn der Verkaufspreis an den Endkunden 699 € beträgt

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.01.2015
15:03 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 10.01.2015 20:49 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4272

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Die Steuerschuld geht unter den Voraussetzungen des § 13 b Abs. 2 Nr. 10 UStG auf den Leistungsempfänger über. In der Umsatzsteuervoranmeldung ist der Eingangsumsatz und die darauf entfallende Umsatzsteuer in Zeile 51 der Voranmeldung einzutragen. Gleichzeitig ist dieser Betrag in Zeile 58 wieder als Vorsteuer einzutragen, so dass im Ergebnis kein Geld an das Finanzamt fließt ...



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