Differenzbesteuerung - Einkäufe auf Flohmärkten
Gefragt am 29.05.201614:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2441
Ich baue gerade einen Onlineshop für gebrauchte LP/CD/DVD auf. Ware beziehe ich bisher ausschließlich von Privatpersonen. somit habe ich steuerlich für die Differenzbesteuerung optiert. Da es sich bei den Einkäufen nur um Kleinstbeträge (in der Rgel bis 100 EUR) handelt, werde ich die Gesamtsummenbildung (Verkäufe abzgl Einkäufe)
zur Ermittlung der Umsatzsteuer zur Anwendung bringen.
Ca. 30 % der Einkäufe tätige ich auf Flohmärkten, wo ja keinerlei Quittungen ausgestellt werden. Bei Nachfragen wird man ja nur "blöd" angeschaut und Versuche, Unterschriften oder Namen/Adressen zu bekommen laufen immer ins Leere.
Akzeptiert das FA es, wenn ich hierfür Eigenbelege schreibe (Flohmarkt-Adresse, Datum, gekaufte Artikel sowie Preis/artikel?) oder ist das bei 30% nicht zulässig?
14:42 Uhr
Antwort von Grit Weidauer (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
gegen die Ausstellung von Eigenbelegen ist nichts einzuwenden ...
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