Betriebskostenabrechnung bei Nettomietverträgen
Gefragt am 19.10.201115:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4593
Der Gewerbemietvertrag mit dem Vermieter war bis einschließlich 31.07.2011 ein Nettomietvertrag, ohne Mehrwertsteuer. Die Betriebskosten wurde jährlich abgerechnet, BK-Abrechnung immer ohne Mehrwertsteuer.
Ab 01.08.2011 optiert nunmehr der Vermieter zur Umsatzsteuer, so dass ab 01.08.2011 auf die Miete und die BK-Vorauszahlung die Umsatzsteuer i.H.v. 19 % rauf kommt.
Jetzt wurde eine BK-Abrechng 01.01.-31.12.2010 erstellt mit Umsatzsteuer, ist das korrekt? Oder hat hier bis einschließlich 31.07.2011 auch diese Abrechnung (wie all die Jahre zuvor) ohne Umsatzsteuer zu erfolgen und erst mit Datum 01.08.2011 (Änderung MV mit Umsatzsteuer) können die BK mit Umsatzsteuer abgerechnet werden?
15:02 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Mehrwertsteuer)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Es liegen hier zwei Mietverträge vor. Im Mietvertrag bis zum 31.07.2011 war die Vermietung nach § 4 Nr ...
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