Überbrückungshilfe III Fixkosten brutto oder netto?
Gefragt am 27.07.202121:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1574 | Bewertung 5/5
Wenn man bei der Überbrückungshilfe III bei den Fixkosten die Miete angibt, muss man die Brutto- oder Nettomiete angeben?
Was ist mit den übrigen Kosten, Brutto- oder Netto?
Wie beantragt man die Ü III, wenn man keinen Steuerberater findet, der dies tun würde?
21:43 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Mehrwertsteuer)
Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zur Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskünfte erteilen.
Förderfähig sind sowohl die Kaltmiete als auch die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Elektrizität. Sollte in der Miete Umsatzsteuer enthalten sind, so ist diese nicht anzusetzen, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (diese Umsatzsteuer also vom Finanzamt erstattet/angerechnet bekommen) ...
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