Bau eines Doppelhauses zur Vermietung als Ferienhäuser
Gefragt am 03.09.201015:54 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5163
Von Unternehmerin (USt-Pflichtig) wird ein Doppelhaus neu gebaut und dann als Ferienhaus vermietet. Vorsteuer aus Baurechnungen sofort in USt-Voranmeldung abziehbar? Vermietung dann mit 7% MWSt.? Worauf muß geachtet werden?
15:54 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
1. Ertragsteuerlich ist zu unterscheiden, ob die Vermietung der Ferienwohnung im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder der privaten Vermögensverwaltung erfolgt.
1.1 Bei einer gewerblichen Vermietung erzielen Sie Gewinne aus Gewerbebetrieb, die auch der Gewerbesteuer unterworfen werden, es sei denn der Sinn und Zweck des Gewerbebetriebes besteht allein in der Vermietung der Ferienwohnung ...
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