Unentgeltliche Geschäftsführung
Gefragt am 01.09.200917:05 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 15826
GmbH: Es sind vier Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt. Zwei davon sind Geschäftsführer. Einer arbeitet unentgeltlich, der zweite Geschäftsführer erhält für die eigentliche Geschäftsführung auch kein Entgelt, fährt jedoch die Ware mit dem LKW aus und schreibt hierfür Rechnungen an die GmbH. Er ist zu dem noch selbständig tätig. Was muß hier beachtet werden? Kann man dies so machen oder sollte für die eigentliche Geschäftsführung ein Gehalt bezahlt werden?
17:05 Uhr
Antwort von Ginster Frank (Frage zu Körperschaftssteuer)
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes beantworten wir Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Die Beantwortung erfolgt dabei nach dem geschilderten Sachverhalt. Sofern Angaben vom tat-sächlichen Sachverhalt abweichen, kann dies zu einem anderen Ergebnis führen.
1. unentgeltliche Geschäftsführung
Grundsätzlich muss eine GmbH Ihren Geschäftsführern kein Gehalt zahlen. Probleme treten dann jedoch meistens in der Folgezeit auf, wenn irgendwann doch ein Gehalt gezahlt wird.
Dann stellt sich die Frage: "warum wurde damals kein Gehalt gezahlt, heute aber schon?"
Daher sollte bereits heute ein Gesellschafterbeschluss gefasst werden, aus dem besondere Gründe hervorgehen, warum die Geschäftsführung für ihre Tätigkeit heute keine Vergütung erhält ...
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