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Reduzierung von Vorauszahlungen

Gefragt am 10.11.2010
12:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4942 | Bewertung 5/5

 

Mine Einmann-GmbH hat 2008 einen Gewinn von ca. 19000 (neunzehntausend) Euro erwirtschaftet. Die Abschlüsse 2009 und 2010 sind noch nicht fertig. Aufgrund der 2008er Zahlen soll ich jetzt hohe Vorauszahlungen an Körperschafts- und Gewerbsteuer für 2010 leisten (für 2009 kommt auch wohl noch solch ein Bescheid). Allerdings sind meine Gewinne 2009 und 2010 voraussichtlich deutlich niedriger (weniger als 4000 Euro). Wie erhebe ich Einspruch, bzw. wie kann ich die Vorauszahlungen reduzieren oder abwenden? Muß ich hierfür einen Nachweis erbringen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.11.2010
12:55 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 10.11.2010
15:04 Uhr

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Beantwortet am 10.11.2010 15:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4942 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Körperschaftssteuer)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Legen Sie gegen den Vorauszahlungsbescheid binnen der Monatsfrist Einspruch ein. Fügen Sie dem Einspruch das amtliche Formular "Antrag auf Anpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen und des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke" (können Sie im Internet herunterladen) von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben bei ...



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