vorzeitig gekündigte Lebensversicherung aus 2004
Gefragt am 20.11.201518:25 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2166
2004 wurde eine Lebensversicherung abgeschlossen. Ratierliche Einzahlung über 5 gleiche Jahresraten, Laufzeit über 20 Jahre, also perfekt für eine steuerfreie spätere Vereinnahmung.Dann wurde die Versicherung aber in 2011 vorzeitig gekündigt.
Ich verstehe es so, dass die zwischenzeitlichen Kapitalerträge aus der Versicherung nun versteuert werden müssen und zwar ohne den vorherigen Abzug von Verwaltungskosten der Versicherung. Bloß, in welchen Jahren ist zu versteuern. Alles im Kündigungs- ("Zuflussjahr") 2011 und damit mit der Abgeltungssteuer? Oder werden die Jahre seit 2004 einzeln betrachtet (weil ja die Steuerfreiheit der Erträge nachträglich entfallen ist) und für jedes Jahr seit 2004 ist der spezielle Kapitalertrag zu versteuern? Die Angabe der Fundstelle wäre super.
18:25 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
In der Tat werden die zwischenzeitlichen Erträge versteuert, da eine "schädliche Verwendung" vorliegt ...
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