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Versteuerung von Devisenhandel 2021

Gefragt am 25.04.2021
13:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 950

 

Ich habe eine mehrteilige Frage zur Versteuerung von Devisenhandel. Es geht ausschließlich um Broker, die nicht in Deutschland ansässig sind, sondern im EU-Ausland, d.h. keine Steuern direkt abführen.

Es gibt Broker die Devisenhandel als Spothandel anbieten (d.h. man hat quasi Kontostände in unterschiedlichen Währungen, verkauft Währung X für Währung Y und hat ggf. in einigen Währungen negative Salden, für die man ggf. Zinsen zahlt, kann also z.B. auch JPY für EUR kaufen, dann mit diesen JPY USD kaufen und schließlich mit USD wieder EUR und so alles ausgleichen).

Außerdem gibt es Broker, die Divisenhandel in CFDs verpacken, d.h. man eröffnet eine Position in einem Währungspaar, und schließt diese irgendwann wieder (solche Ketten wie oben gehen also nicht), hat dabei nur einen Kontostand in der Basiswährung des Accounts (also EUR). Overnight Holdings werden durch den Broker über Swaps abgesichert, für die man eine nächtliche Gebühr zahlt.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die steuerrechtliche Situation in Deutschland für dieses Szenario folgendermaßen ist:
- Im Falle von Spot Forex handelt es sich nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne von §20 EStG, sondern um private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von §23 EStG, und die CFD-Variante wird als Termingeschäft im Sinne von §20 EStG angesehen?
- D.h., im Falle von Spot Forex müsste ich Gewinne und Verluste in Anlage SO (und nicht in KAP) angeben (mit gesonderter Aufstellung der einzelnen Trades), und ich müsste den Gesamtgewinn (also Gewinne-Verluste) innerhalb eines Kalenderjahres versteuern, mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz (keine Abgeltungssteuer)? Ein Gesamtverlust ließe sich aber nicht mit sonstigen Einkünften verrechnen?
- Im Falle der CFD-Variante müsste ich Gewinne und Verluste in Anlage KAP angeben, Gewinne würden mit 25% (+Soli) versteuert (Sparerfreibetrag ignoriere ich mal), Verluste würden aber nur bis maximal 10000 EUR pro Jahr angerechnet (Neuregelung 2021), so dass diese Variante nur günstiger ist bis zu einem bestimmen Tradevolumen (also wenn die Verluste durch Trades nicht deutlich größer werden als 10000 Euro)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.04.2021
13:49 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 27.04.2021
16:04 Uhr

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Beantwortet am 27.04.2021 16:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 950

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen unter Berücksichtigung des Honorars, von dem ich die Hälfte erhalte, folgende Auskunft erteilen:

Soweit es sich um Währungsgeschäfte handelt, unterliegen die Gewinne und Verluste, die innerhalb eines Jahres erzielt werden, der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Diese sind auf der Anlage SO zu erklären. Hier kommt der persönliche Steuersatz zur Anwendung (also keine Abgeltungssteuer). Verluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden ...



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