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Verrechnung eines Verlustvortrages

Gefragt am 30.10.2012
19:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5824

 

Guten Tag,
ich verfüge über einen Verlustvortrag von einigen tausend Euro aus "Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.s.d. § 23 EStG in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung". Mein Finanzamt weist darauf hin, dass diese Verluste bis 2013 auf Antrag mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden können. Hier sehe ich für mich persönlich derzeit nur Gewinne aus Geldanlagen (Anleihen, Fonds, Aktien) in meinem Wertpapierdepot. Ist diese Einschätzung richtig?
Oder könnten diese Verluste auch mit Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung verrechnet werden?
Wie kann der Ausgleich mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen erfolgen: Nur nachträglich im Rahmen der Steuererklärungen für 2012 und 2013? Oder kann der Verlustvortrag der Depotbank übermittelt werden, die ihn dann automatisch bei jedem Wertpapiergeschäft verrechnet?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.10.2012
19:22 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 30.10.2012 19:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5824

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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