Verlustverrechnung von Wertpapieren bei Ehepartnern
Gefragt am 18.03.201223:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4085
Ich habe in den Jahren vor 2008 größere Verluste mit Wertpapieren gemacht (Zertifikate Aktien und Fonds, Verkauf innerhalb Jahresfrist).
Diese Verluste wurden in der Steuererklärung angegeben und erfaßt und in die Zukunft vorgetragen.
Diese Verluste können bis Ende 2013 (soweit ich weiß) noch mit neuen Veräußerungsgewinnen von Wertpapieren gegengerechnet werden.
Meine Frage:
Können diese Verluste auch mit Veräußerungsgewinnen meiner Frau gegengerechnet werden (gemeinsame Veranlagung), wenn ich selbst keine Gewinne zum Gegenrechnen habe?
23:58 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Kapitalvermögen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.
Nach § 26b EStG werden zusammenveranlagte Ehegatten als ein Steuerpflichtiger auf Ebene der Einkünfte behandelt ...
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