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Veräußerungsgewinn GmbH

Gefragt am 30.03.2021
10:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1187 | Bewertung 5/5

 

Die Anteile meiner GmbH waren bisher im Betriebsvermögen meines Gewerbebetriebes, die als e.K. firmierte.
Den Gewerbebetrieb habe ich verkauft (asset deal) und meine gewerblichen Aktivitäten aufgelöst. Die Anteile der GmbH sind deshalb in mein Privatvermögen übergegangen.
Die GmbH ruht und hat keine Geschäftstätigkeit mehr.
Die Bilanz sieht gerundet so aus:
Aktiva: Barvermögen 950.000€
Passiva: Stammkapital 150.000€ Gewinnvortrag 800.000€
Der Buchwert der GmbH bei der Bilanz des Gewerbebetriebes war 150.000€ = Stammkapital

Das Finanzamt sieht jetzt ein Veräußerungserlös in Höhe von 800.000€ (nach Teilwertverfahren)
Ich dachte, da fällt kein Veräußerungsgewinn an, da das Stammkapital Anschaffungskosten waren und der Gewinnvortrag bereits versteuert wurde.
Stimmt die Betrachtung des Finanzamtes?

Die GmbH soll nun liquidiert werden, sind dann nochmals 200.000€ Kapitalertragsteuern aus dem Gewinnvortrag fällig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.03.2021
10:42 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 30.03.2021
12:04 Uhr

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Beantwortet am 30.03.2021 12:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1187 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Durch die Aufgabe des Einzelunternehmens wird die GmbH-Beteiligung zum gemeinen Wert in das Privatvermögen überführt. Hierbei sind die stillen Reserven (hier =Gewinnvortrag) aufzulösen und werden besteuert (Teileinkünfteverfahren, Ansatz also zu 60%) ...



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