Veräußerungsgewinn ausländischer Personengesellschaft
Gefragt am 24.01.202312:38 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 613
Ich habe als deutscher Steuerzahler mit anderen Personen 2018 ein Start-Up in Luxembourg gegründet.
Dafür wurde eine Personengesellschaft (SCS in Luxembourg) und eine Aktiengesellschaft (SA in Luxembourg) gegründet. Die SCS ist bei Gründung alleinige Aktionärin der SA.
Die SCS verkauft nach 3 Jahren einen Anteil der Aktien an einen externen Investor und schüttet den Veräußerungsgewinn an die Gesellschafter der SCS aus.
Mein Verständnis ist soweit, daß die Aktien nach Bruchteilen dem Privatvermögen der Gesellschafter der SCS anzurechnen sind und somit der Veräußerungsgewinn Abgeltungssteuerpflichtig ist.
Ist das soweit korrekt? Was gibt es sonst noch zu beachten.
12:38 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Kapitalvermögen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.
Ihre Situation ist sehr spezifisch und involviert mehrere Aspekte des deutschen und luxemburgischen Steuerrechts sowie des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen diesen beiden Ländern.
Zuerst einmal, ja, in der Regel ist der Verkauf von Aktien, die zu Ihrem Privatvermögen gehören, in Deutschland abgeltungssteuerpflichtig. Dies umfasst eine Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ...
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Kommentiert am 30.04.2023 20:44:59 Uhr
Ich werde Ihre offene Frage gerne beantworten, wenn Sie diese erneut einstellen. Bitte geben Sie an, ob auch natürliche Personen als Komplementäre an der SCS/Kommanditgesellschaft beteiligt sind. Wenn es keine natürliche Vollhafter geben sollte, geben Sie bitte an, ob Kommanditisten an der Geschäftsführung beteiligt worden sind. Bitte geben Sie Ihre mittelbare Beteiligungsquote an der Aktiengesellschaft von der Gründung bis heute an.