Thesaurierender ETF Strafsteuer
Gefragt am 13.11.201423:33 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2850 | Bewertung 5/5
Sehr geehrter Steuerexperte,
Ich möchte 2 ausländische thesaurierende ETF\\\' s handeln der noch nicht in der Transparenzliste stehen.
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_Investmentfonds/Auslaendische_Investmentfonds_node.html
Proshares Ultra S&P 500, Symbol SSO und Proshares Ultrashort S&P 500 Symbol SDS
Muss ich auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.C-326/129)
(EuGH kippt deutsche Pauschalbesteuerung intransparenter ausländischer Fonds)
mit der Strafbesteuerung (6% Verkaufspreis + 70 % Gewinn) rechnen ?
Mit freundlichen Grüßen
23:33 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Mit Urteil vom 09.10.2014 hat der EuGH festgestellt, dass durch § 6 InvStG eine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne Art. 63 AEUV vorliegt, da diese Regelung dem Steuerpflichtigen nicht ermöglicht, durch Unterlagen oder Informationen die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte aus einem ausländischen Investmentfonds, der die Bekanntmachungs- und Veröffentlichungspflichten des § 5 InvStG nicht erfüllt, nachzuweisen ...
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