Steuervorauszahlungen auf Gewinne aus dem Ausland?
Gefragt am 30.06.201323:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3308
Ich habe im Jahr 2012 Gewinne bei einem auslaendischen Broker erzielt
(CFDs bei IG markets), und diese in meiner Steuerklaerung in voller Hoehe angegeben.
IG Markets erhebt bekannterweise keine Abgeltungssteuer.
Nun wurden diese Gewinne in meinem Steuerbescheid 2012 zwar beruecksichtigt, aber mehr noch, das Finanzamt verlangt nun die Steuervorauszahlungen im Jahr 2013 und 2014 in Hoehe von 25% von den im Jahr 2012 erzielten Gewinne.
Dazu habe ich drei Fragen:
1. ist es grundsaetzlich korrekt, in solchen Faellen eine Steuervorauszahlung zu verlangen
2. ist es rechtens, dass der Gewinn aus dem Jahr 2012 auch fuer das Jahr 2013 und 2014 automatisch in gleicher Hoehe vorausgesetzt wird, insbesondere wenn man beruecksichtigt, dass die Gewinne aus solchen Instrumenten wie CFD grossen Schwankungen unterliegen.
3. und wenn die Antwort auf die beiden ersten Fragen positiv ist, besteht fuer mich die Moeglichkeit, die Hoehe der festgesetzten Vorauszahlungen zu vermindern, wenn ich nachweisen kann, dass ich in diesem Jahr bisher keine vergleichbaren Gewinne erzielt habe (die Halbjahresbilanz ist sogar leicht negativ)
Vielen Dank!
23:26 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Kapitalvermögen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Bedingungen für die Festsetzung von Einkommensteuervorasuzahlungen sind in § 37 EStG geregelt.
Hiernach sind die Vorauszahlungen immer am 10.3., 10.6., 10. 9. und 10.12. zu entrichten ( § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG ) ...
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