Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitalvermögen - hier Abtretung aus Lebensversicherungen
Gefragt am 15.08.202212:05 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1424
Guten Tag zusammen,
bei mir geht es um Einsatz einer Lebensversicherung für eine Darlehensumschuldung, die Zinsen sollen steuerpflichtig sein. Es wurde ein urspr. Darl von T€ 330 umgeschuldet nach Zwangsversteigerung, Wertsteigerung seit Kauf. Das neue Darl. wurde mit T€ 341 aufgenommen, hierfür wurde unter anderem eine LV eingesetzt mit einer Versicherungssumme von T€ 49. Lt. BMF Schreiben 15.6.2000 Rz 45 sollen nun diese LV Zinsen steuerpflichtig sein, weil das neue Darlehen höher ist als das alte.
Spielt hier die geringe Höhe der abgetretenen begrenzten LV Summe von T€49 zum Darlehen von T€ 330 / 341 keine Rolle? Sind tatsächlich die Zinsen voll steuerpflichtig, weil nunmehr statt T€ 330 Ablösung T€ 341 umgeschuldet wurden? Ich finde nichts weiter hierzu.
Vielen Dank!
12:05 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung folgende Erstauskunft erteilen.
Das BMF-Schreiben zu diesem Thema regelt, wie die Zinsen aus einer abgetretenen Versicherung zu behandeln sind, wenn diese ggfs. steuerschädlich verwendet wurde bzw. wann eine steuerschädliche Verwendung vorliegt.
In der von Ihnen zitierten Tz. heißt es:
"Darlehen, die ganz oder teilweise der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines begünstigten Wirtschaftsgutes i ...
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