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Steuerliche Behandlung von Stillhaltergeschaeften an der EUREX -Verlustverrechnung-

Gefragt am 11.04.2022
15:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 764

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte in Zukunft wieder Stillhaltergeschäfte ( Verkauf von Optionen) an der EUREX handeln. Die steuerliche Behandlung beim Schliessen der Positionen ist mir jedoch nicht ganz klar.
Kann ich Verluste und Gewinne gegeneinander komplett verrechnen.

Es gibt eine neue Rechtsprechnung beim Verrechnen von Gewinnen und Verlusten bei Optionsgeschäften in Höhe von maximal 20.000 EURO.

Meines Erachtens gilt das aber nicht bei Stillhaltergeschäften.


Ich gebe ihnen ein vereinfachtes Beispiel mit hohen Prämien um die Problematik zu verdeutlichen:

Beispiel:
1.Ich verkaufe 100 Kontrakte EUREX Call Option auf Volkswagen und erhalte eine Prämie
von 70.000 EURO. Ich schließe die Position später und zahle dafür 10.000 EURO

2. Ich verkaufe 100 Kontrakte EUREX Put Option auf Volkswagen und erhalte eine Prämie
von 40.000 EURO. Ich schließe die Position später und zahle dafür 70.000 EURO

Somit realisiere ich bei einer Option einen Gewinn von 60.000 EUR und bei der anderen einen Verlust von 30.000 EURO.

Wie sieht meine steuerliche Belastung aus. ?

Kapitalertragssteuer auf den realisierten Gesamtgewinn 30.000 ???

Oder kann ich nur 20.000 Verlust gegenrechnen...... somit müsste ich 40.000 EURO versteuern !?
10.000 EUR Verlustvortrag fürs nächste Jahr ?

Meines Erachtens kann ich den kompletten Gewinn und Verlust gegenrechnen, da es sich ausschließlich um Stillhaltergeschäfte handelt. Ich verkaufe Optionen und schließe sie später wieder.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.04.2022
15:05 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 12.05.2023
22:10 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.05.2023 22:10 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 764

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrter Fragesteller,

mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.

Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.

In Ihrem Fall handelt es sich um Stillhaltergeschäfte, also den Verkauf von Optionen, und damit um Kapitalgeschäfte, die unter § 20 EStG fallen. Hierbei sind alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Geschäften grundsätzlich steuerrelevant und miteinander verrechenbar.

Sie haben zwei Optionen verkauft und jeweils eine Prämie dafür erhalten. Diese Prämien sind steuerpflichtige Einnahmen. Später schließen Sie die Positionen und zahlen dafür einen bestimmten Betrag ...



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