nachträgliche Zinsbesteuerung
Gefragt am 22.03.201213:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5008
Die Zinsen einer in der Schweiz gehaltene Anleihe ( Inter Renta) aus 2009 sollen nachversteuert werden (Abgeltungssteuer bzw Selbstanzeige). Hierzu ist der Zinsertrag zu ermitteln.
1. BSP.: Dividende Bruttobetrag 705,00
Eu-Steuerrückbehalt 20% -111,00
Spesen Kommision - 17,63
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Nettobetrag 576,37
Muss der Brutto- oder Nettobetrag dem deutschen Finanzamt gemeldet werden? Können weitere Kosten abgezogen werden?
2.Ist die Wertsteigerung des Fonds (gekauft 2002) zu versteuern?
3.Wird die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer in Deutschland berücksichtigt?
4. Sind die nicht deklarierten Zinserträge für die letzten 5 oder 10 Jahren nachzuversteuern?
13:56 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Kapitalvermögen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen den Bruttoertrag in Höhe von Euro 705 in der Steuererklärung erfassen und können im Gegenzug den EU Steuerrückbehalt auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen ...
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