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Kapitalertragsteuer in der GmbH

Gefragt am 20.10.2010
12:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 12133 | Bewertung 5/5

 

Ich überlege, ob eine GmbH ein sinnvoller Mantel für meine private Vermögensverwaltung sein kann. Dabei ist folgende Frage für mich entscheidend:

Wie werden Kapitalerträge (insbesondere Zinserträge von Anleihen, Kurssteigerungen von Fonds, Zertifikaten, Rohstoffen, etc.) auf Ebene der GmbH mit Kapitalertragsteuer, Körper- und Gewerbesteuer belastet und führt die Ausschüttung des verbleibenden Ertrages auf Ebene des Gesellschafters erneut zu Kapitalertragsteuer ?

Zur Illustration diene folgendes (vereinfachtes) Beispiel: Ich gründe eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital und lege das Geld als Festgeld zu 2% auf ein Jahr an. Ansonsten tue ich nichts. Am Ende des Jahres schüttet die GmbH ihren Gesamtgewinn (nach Steuern) komplett aus. Wie viel Euro bleiben mir als Gesellschafter netto übrig ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.10.2010
12:11 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 20.10.2010
15:00 Uhr

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Beantwortet am 20.10.2010 15:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 12133 | Bewertung 5/5

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt.

Für Ihr Verständnis gehe ich kurz auf den Charakter der Kapitalertragsteuer ein. Es handelt sich hierbei nicht um eine eigene Steuer, sondern lediglich um eine besondere Art der Quellenbesteuerung. Die auf der Kapitalertragsteuer unterliegende Einkünfte entfallende Einkommensteuer wird hier quasi im Wege der vorweggenommenen Zahlung bereits durch den Zahlenden (in Ihrem Beispiel die Bank) einbehalten ...



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