Kapitalertragsteuer
Gefragt am 29.11.201122:55 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4722
Ich besitze Aktienanteile eines in den USA ansässigen Großkonzerns, Itt Corporation. Er hat im Rahmen eines Spin-Offs zwei neue Firmen ausgegliedert, Xylem und Exelis. Die Aktien der neuen Firmen wurden mir umsonst zugeteilt. Nun hat mir meine Bank Kapitalertragsteuer im Sinne von Sachdividende abgezogen, offensichtlich von der alten Firma, die jetzt ca. 20% der Gesamtunternehmungen ausmacht. Nach Rückfrage beruft sich die Bank auf §23 Einkommensteuergesetz. Da steht aber von Spin-Offs nichts drin. Der Präsident von Itt hat aber im Rahmen seiner Anlegerinformationen ein Statement abgegeben, dass der Spin-Off der neuen Unternehmen steuerfrei konstruiert sei.
Soll ich mich jetzt nochmals an meine Bank wenden, um explizit Auskunft einzufordern, nach welchen Regeln die Steuern eingezogen wurden, beim Finanzamt Widerspruch einlegen oder persönlich eine Steuerberatungskanzlei aufsuchen, um die Details klären zu lassen, wenn sich der Fall als nicht relativ einfach herausstellen sollte. Oder sollte man die Sache am besten auf sich beruhen lassen, da ich ja Gefahr laufe, dass nach einer verschärften Prüfung noch weit mehr Steuern anfallen könnten. Schließlich sind mir bisher nur ca. 800 Euro abgezogen worden, nämlich nur auf ca. 20% der Summe der neuen Unternehmenswerte.
22:55 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Beim Spin-off werden Aktien, die eine Muttergesellschaft an einer Tochtergesellschaft besitzt, an die Aktionäre der Muttergesellschaft verteilt. Teilt eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern im Wege eines sog. Spin-off Aktien ihrer ebenfalls US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, so führt dies bei einem inländischen Anteilseigner nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischem Handels- und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung - und nicht als Kapitalrückzahlung - darstellt (BFH Urteil vom 20 ...
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