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Erweitert beschraenkte Steuerpflichtige

Gefragt am 26.12.2011
20:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4430

 

Bei der Erweitert beschraenkten Steuerpflicht liegt die steuerpflichte Einkuenfte in D bei Euro 16500.

Fragen:
1.Zaehlen die Zinsen aus Guthaben bei deutschen Banken zur stuerpflichtige Einkuenfte oder sind sie ie abgeltungssteuer unterworfen ( keine Veranlagung)
2.Soll oder muss man die Bank in D mitteilen, dass man Steuerauslaender ist ( was sind die Vor-und Nachteile)

3.Sind die Darlehenszinsen fuer Mietwohnung absetzbar?
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.12.2011
20:04 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 26.12.2011
21:12 Uhr

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Beantwortet am 26.12.2011 21:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4430

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Da Sie angabegemäß nach § 2 AStG als erweitert beschränkt steuerpflichtig gelten, sind Guthabenzinsen einkommensteuerpflichtig. Davon zu trennen ist die Frage, welcher Steuersatz auf diese Zinsen anzuwenden ist ...



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