Einnahmen aus partiarischem Darlehen und Anteil stiller Reserven von einer Vund V -GbR
Gefragt am 05.01.201511:41 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2453
Sachverhalt: Eine Vermietungs-GbR besteht aus vier gleichberechtigten Mitgliedern A - D. Ferner ist E mit einem partiarischen Darlehen beteiligt, das jährlich mit einem Festsatz verzinst wird. An den stillen Reserven des vermieteten Objekts soll E nach dem Vertrag über das partiarische Darlehen bei deren Aufdeckung und Realisierung durch Veräußerung mit 20 % beteiligt sein.
> E deklariert seine Einnahmen aus der GbR als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Fragen:
> 1.Unterliegen die Einnahmen des E aus dem partiarischen Darlehen dem Steuerabzug durch die GbR?
> 2.Welcher Einkunftsart nach dem Einkommensteuerrecht des Jahres 2014 / 2015 unterliegt die Ausschüttung der stillen Reserven an E, wenn das Gebäude im Zeitpunkt der Veräußerung der GbR mehr als 10 Jahre gehörte?
11:41 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
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Ein partiarisches Darlehen liegt vor, wenn einem Darlehensgeber neben Zinsen ein Anteil am Geschäftsgewinn zusteht oder eine Gewinnbeteiligung mit garantiertem Mindestgewinn eingeräumt ist.
Einnahmen aus partiarischen Darlehen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, die nach § 43 Abs ...
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