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Depotübertrag aus fondsgebundener Rentenversicherung

Gefragt am 15.12.2019
12:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1429 | Bewertung 5/5

 

Hallo,
im Jahr 2016 wurden nach Auflösung meiner fondsgebundenen Rentenversicherung die angesammelten Fondsanteile in mein privates Wertpapierdepot übertragen. Die Rentenversicherung wurde vor dem 1.1.2005 abgeschlossen, Vertragslaufzeit min. 12 Jahre, Beitragszahlungsdauer min. 5 Jahre, Mindesttodesfallschutz 60%. Die Übertragung erfolgte somit steuerfrei.

Im Jahr 2018 wurden die Anteile verkauft. Die depotführende Bank sowie das Finanzamt stellen sich nun auf den Standpunkt, dass der im Jahr 2016 stattgefundene Depotübertrag einen entgeltlichen Depotübertrag als Neuanschaffung darstellt, es sich also nicht um Altanteile mit Anschaffung vor 2009 handelt, deren Verkauf steuerfrei wäre, Der entsprechende Steuerabzug wäre somit rechtens.

Meine Frage ist nun: Handelt es sich tatsächlich um einen Gläubigerwechsel mit Neuanschaffung im Jahr 2016? Ist es richtig, dass hier unterschieden wird, zwischen einem Depotübertrag aus einer vorherigen Versicherung und einem Depotübertrag von einem anderen Kreditinstitut? Immerhin waren es vor der Übertragung schon meine Anteile und nach der Depotübertragung auch. Es handelt sich ja nicht um einen Übertrag an eine andere Person.

Vielen Dank für Antwort und viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.12.2019
12:57 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 15.12.2019
13:25 Uhr

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Beantwortet am 15.12.2019 13:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1429 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Ihre Frage möchte ich im Rahmen folgender Ersteinschätzung beantworten.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Übertragung durch die Rentenversicherung/Fondsgesellschaft bei Fälligkeit im Jahr 2016 um einen entgeltlichen Vorgang (Auszahlung von Guthaben) ...



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