Bitcoingewinne in Steuererklärung angeben nach einjähriger Spekulationsfrist
Gefragt am 25.02.202413:39 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 236
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Versteuerung von Gewinnen aus dem Bitcoinhandel.
Ich halte meine Bitcoins nun schon wesentlich länger als 1 Jahr. Stimmt es, dass ich auf Grund der langen Haltedauer nicht dazu gezwungen bin die Gewinne aus dem Bitcoinhandel in meiner Steuererklärung anzugeben? Ich mache jährlich eine Steuererklärung, da ich ein Kleingewerbe betreibe (hat nichts mit Bitcoins zu tun).
Falls dem so ist, gibt es dann keine Probleme wenn ich quasi aus dem Nichts mehrere Hunderttausend Euros auf dem Konto habe. Ich muss es ja irgendwann denke ich mal irgendwie dem Finanzamt erklären und es dann auch noch nach Jahren nachweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
13:39 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Kapitalvermögen)
Guten Tag,
vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.
Das wäre korrekt: es liegt hier in dem Fall kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG vor, soweit zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von mehr als einem Jahr bzgl. der verkauften Bitcoins liegt ...
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