Besteuerung nach Steuerausländer
Gefragt am 24.12.201308:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3062
Ich kehre nach einem Auslandsaufenthalt 2014 zurück nach Deutschland. Mein Wohnsitz ist im Ausland gemeldet, es besteht kein DBA.
Meine Kapitaleikünfte bestehen aus Dividenden und Zinsen aus deutschen Aktien, auslandischen Aktienfonds, europäischen Rentenfonds, deutschem Festgeld und Sparguthaben. Die Konten und Depots sind in Deutschland, bisher wurden von den Dividenden die Abgeltungsteuer direkt abgezogen.
Wie erfolgt die Besteuerung nach der Rückkehr nach Deutschland und uneingeschräkter Steuerpflicht?
Ist es von Vorteil die Aktien und Fonds vor der Rückkehr nach Deutschland zu verkaufen, um die Besteuerung aus den Gewinn zu vermeiden?
08:59 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragsteller,
auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes nehme ich wie folgt Stellung:
1) Rechtslage vor Rückkehr
Sie sind mit bestimmten Kapitalerträgen aus deutsche Quellen nur beschränkt steuerpflichtig. Bei Fondsanteilen kommt es darauf an, ob diese \"inländisch\" sind oder nicht. Zinsen aus Geldanlagen sind jedoch nicht steuerpflichtig (sofern nicht grundbuchrechtlich gesichert, was idR nicht der Fall ist. Wie Sie richtig schreiben, wurde ggf. mit abgeltender Wirkung Abgeltungsteuer einbehalten, die dann definitiv ist ...
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