ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischen Investmentfonds
Gefragt am 15.03.201217:07 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5686
Müssen ausschüttungsgleiche Erträge aus ausländischem thesauriendem Investmentvermögen (Investmentfonds) im Jahr der Thesaurierung in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden, obwohl dem Anleger das Kapital erst bei Verkauf zufliest?
Können die ausschüttungsgleichen Erträge alternativ auch erst im Jahr des Verkaufes der Anteile gesammelt angegeben und versteuert werden?
In der Steuerbescheinigung der Bank werden die ausschüttungsgleichen Erträge nur anhand der jährlichen Veröffentlichung der Fondsgesellschaft ermittelt. Dabei werden die bei unterjährigem Kauf bezahlten Zwischengewinne nicht berücksichtigt. Wie kann man diese erfahren und geltend machen?
Gibt es steuerrechtlich oder vom Verfahren Unterschiede in der Behandlung dieser Fonds je nachdem ob das Anlegerdepot in Deutschland oder im EU Ausland angesiedelt ist?
Frage bitte nur bis einschließlich 22.03.2012 beantworten
17:07 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln auf dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Abwandlungen gleich welcher Art oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können ...
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