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Abgeltungsteuer bei Wohnsitz im Ausland. Welches Land als Depotstandort?

Gefragt am 11.04.2011
14:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5486

 

Ich verziehe im Laufe des Jahres nach Thailand.Werde in Deutschland keinen Wohnsitz mehr unterhalten.
Ich verfüge dann in Deutschland über 2 ETWs welche noch ungefähr mit der Hälfte des Verkehrswertes belastet sind und über die Mieten weiterhin abgezahlt werden. Desweiteren habe ich Kapitaleinkünfte ausschliesslich aus Dividenden in Höhe von ca.35 000€ p.a. Da ich ein Internationales Depot habe mit vielen ausländischen Werten und die Besteuerung in Deutschland sehr kompliziert ist, die effektive Steuerbelastung hierdurch deutlich über den 28% Abgeltungssteuer liegt würde ich diese Kapitaleinkünfte gern LEGAL außerhalb Deutschlands versteuern. Macht es Sinn in solch einem Falle das Depot nach Luxemburg, Österreich etc. zu verlegen um die Abgeltungsteuer dort zu entrichten? Werden die hiesigen Quellensteuern dort in Anrechnung gebracht? Oder zahle ich nur den jeweiligen Landesabgeltungssteuersatz. Wie gesagt ich erhalte ausschließlich Dividendeneinkünfte und suche den für mich günstigsten Weg um in Deutschland so wenig wie möglich Steuern zahlen zu müssen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.04.2011
14:28 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 11.04.2011
16:26 Uhr

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Beantwortet am 11.04.2011 16:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5486

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Kapitalvermögen)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in D weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann sind Sie nach § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn Sie Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben ...



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