Wie werden Sicherheitseinbehalte im Bauwesen bilanziell behandelt
Gefragt am 09.02.202315:44 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 700
Meine Frage lautet:
Wie werden Sicherheitseinbehalte im Bauwesen bilanziell behandelt.
Anbei sende ich Ihnen ein Beispiel (hier im diesem Fall 5% Sicherheitseinbehalt auf 5 Jahre)
Mein Fall:
Bauvorhaben beendet, Schlussrechnung 200.000,00€
Sicherheitseinbehalt 5% = 10.000,00€
1. USt, lt. Urteil wird erst bei SE-Zahlung nach 5 Jahren abgeführt und fällig,
2. Wie ist das bei der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer bei bilanzierenden (bei Einnahme Überschussrechner ist einfach)
3. Wie wird das in der Bilanz ausgewiesen
Mit freundlichen Grüßen
Petro
15:44 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Jahresabschluss)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Dazu möchte ich Ihnen folgende Rückmeldungen geben.
1. Die Umsatzsteuer kann hier auf das Konto "Umsatzsteuer, nicht fällig" gebucht werden. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt eine Berichtigung der Bemessungsgrundlage um 10.000 EUR.
2. In der Ertragsteuer ist auf den Sicherheitseinbehalt grundsätzlich auch Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer zu entrichten ...
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