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Was zählt beim Kommanditist als geleistete Einlage?

Gefragt am 18.02.2021
18:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 833

 

Duch geleistete Einlagen kann der Kommanditist einer KG die Möglichkeiten des Verlustausgleiches erhöhen und §15a EStG abmildern: Wie laufen diese Einlagen ganz praktisch ab?
Muss zwingend der Hafteintrag im Handelsregister geändert und Geld aufs Geschäftskonto eingezhalt werden? Oder könnte es bereits als geleistete Einlage zählen, wenn der Kommanditist regelmäßig umfangreiche Wareneinkäufe für die Gesellschaft von seinem privaten Girokonto bezahlt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.02.2021
18:25 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 18.02.2021
18:42 Uhr

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Beantwortet am 18.02.2021 18:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 833

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Jahresabschluss)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie von Ihrem Konto Zahlungen für die KG leisten, wird dies auf einem Fremdkapitalkonto verbucht ("Gesellschafterverrechnungskonto" o.ä.). Diese Beträge haben dann keinen Eigenkapitalcharakter.

Genau ist es in den EStR definiert:

Das Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt sich aus dem Kapitalkonto des Gesellschafters in der Steuerbilanz der Gesellschaft und dem Mehr- oder Minderkapital aus einer etwaigen positiven oder negativen Ergänzungsbilanz des Gesellschafters (BFH-Urteil vom 30 ...



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