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Entnahmen und Einlagen im Sinne des Paragraphen 4 Absatz 4a EStG in der EÜR

Gefragt am 29.04.2021
18:32 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1163

 

Sind das die Entnahmen aus der Kasse und alle Entnahmen vom Bankkonto, welche ich für meinen Lebensunterhalt benötige?

Wäre es dann korrekt, dass man als Einzelunternehmer einfach alle Betriebsausgaben als Einlagen und alle Betriebseinnahmen (abzüglich Guthaben auf Konto) als Entnahmen dort einträgt? Theoretisch stimmt das doch meistens, weil das ja genau das ist, was ein Einzelunternehmer macht.

Warum sollen die Angaben gemacht werden? Wozu dienen diese überhaupt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.04.2021
18:32 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 29.04.2021
18:43 Uhr

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Beantwortet am 29.04.2021 18:43 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1163

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Jahresabschluss)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Erfassung der Entnahmen und Einlagen dient in erster Linie der Vorbeugung von missbräuchlichen Gestaltungen, bei denen die Schulden dem Betrieb aufgelastet werden und durch Entnahmen dann für private Zwecke, etwa einem privaten Hausbau, verwendet werden ...



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