Abgrenzung 10-Tage-Regel nach Paragraph 11 EStG
Gefragt am 01.02.202409:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 344 | Bewertung 3/5
Guten Tag,
ich habe bezüglich Abgrenzung der 10-Tage-Regel ein paar Fragen.
Ich bin Ist-Versteuerer und gebe eine EÜR ab. Ich betreibe einen Onlinehandel mit Versand von Waren.
Fallen folgende 5 Rechnungen unter die 10-Tage-Regel nach § 11 EStG und müssen im alten Jahr gebucht werden?
1.) November 2023-Rechnung für Lohnabrechnungsprogramm (Sage), welches am 04.01.24 vom Konto abgebucht wurde (Rechnungsdatum 04.12.2023). Die Kosten werden immer monatlich am Anfang des Monats vom Anbieter abgebucht.
2.) Dezember 2023-Rechnung für Werbeschaltungen von Google Adwords, welche am 05.01.24 vom Bankkonto abgebucht wurde (Rechnungsdatum 31.12.2023). Die Kosten werden immer monatlich am Anfang des Monats vom Anbieter abgebucht. Wenn keine Werbung geschaltet wird, würde keine Rechnung kommen - das ist allerdings seit Beginn der Geschäftsbeziehung vor einigen Jahren nie vorgekommen.
3.) DHL-Rechnungen für im Dezember 2023 angefallene Warenpakete an unsere Endkunden. Geschäftskundenvertrag mit DHL liegt vor. Rechnungstermine im Vertrag = 10., 20., 30. eines Monats. Wenn kein Versand von Paketen stattfinden würde, erfolgt keine Rechnung. Jahresmengen sind im Vertrag festgelegt. Der Preisbildung für das Produkt liegen vereinbarte Mengen zugrunde ("Monatliche Sendungsmenge entspricht auf das Jahr hochgerechnet").
Alle 3 folgenden Rechnungen wurden am 04.01.24 vom Bankkonto abgebucht (alle Rechnungsdatum 31.12.2023).
- DHL-Rechnung 1: nationaler Versand - Rechnungen fallen regelmäßig zu den genannten Terminen im Vertrag an, da bisher immer versandt wird.
- DHL-Rechnung 2: internationaler Versand (von DHL gestellte Rechnungen in 2023: 10.12., 20.11., 10.11., 31.10., 20.10., 10.10., 20.09., 31.08., 10.08., 20.07., 10.06., 31.05., 20.05., 10.05., 20.04., 10.04., 31.03., 20.03., 10.03., 28.02., 20.02., 20.01., 10.01.) - Rechnungen fallen nicht immer an, da nicht immer internationaler Versand erfolgt ist.
- DHL-Rechnung 3: Retourenversand (gestellte Rechnungen in 2023: 31.10., 30.09., 10.09., 20.07., 20.05., 10.05., 10.04., 31.03., 20.02., 31.01.) - Rechnungen fallen nicht immer an, da nicht immer Retouren erfolgt sind.
Verträge oder die Rechnungen können ggf. zur Verfügung gestellt werden.
Vielen Dank.
09:55 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Jahresabschluss)
Sehr geehrter Fragesteller,
sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen zur zehn Tage Regel nach § 11 EStG.
Die 10-Tage-Regel ist eine spezielle Regelung im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG), genauer gesagt in § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Sie besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurze Zeit, das heißt innerhalb von zehn Tagen, nach Beendigung des Kalenderjahres zu- bzw. abfließen, als in dem Kalenderjahr zugeflossen oder abgeflossen gelten, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Diese Regelung ist besonders relevant für die Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben zwischen zwei Geschäftsjahren und hat somit direkten Einfluss auf die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
Nun zu den konkreten Beispielen:
1.) Die November 2023-Rechnung für das Lohnabrechnungsprogramm (Sage), die am 04.01.24 vom Konto abgebucht wurde, fällt unter die 10-Tage-Regel. Die Kosten werden regelmäßig monatlich am Anfang des Monats vom Anbieter abgebucht ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Jahresabschluss" Jetzt eigene Frage stellen!