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Wird Spekulationssteuer durch Vorkaufsrecht ausgelöst

Gefragt am 23.04.2012
11:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6611

 

Folgender Sachverhalt:
Person A möchte eine Eigentumswohnung verkaufen.
Der notarielle Kaufvertrag war am 21.11.2002. Die Spekulationsfrist endet also am 22.11.2012.

Person B lebt mit Person C zusammen in der Wohnung.
Der Mietvertrag läuft ausschließlich auf Person B.
Person B und C möchten die Wohnung am 22.11.2012 gemeinsam erwerben, möchten aber jetzt schon in Möbel usw. investieren.

Es wurde mündlich mit dem Verkäufer vereinbart, dass die Wohnung am 22.11.2012 zu einem festen Betrag an B und C verkauft wird.
Zur Absicherung dieser mündlichen Zusage soll ein Vorkaufsrecht ausschließlich für C eingetragen werden.

Frage: Kann dieses Vorkaufsrecht für C dazu führen, dass Spekulationssteuer von A bezahlt werden muss?
Bitte auch beachten, dass C bereits in der Wohnung lebt und die Wohnung gemeinsam von B und C erworben wird.

Bitte um eine rechtsverbindliche Auskunft.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.04.2012
11:47 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 23.04.2012
11:57 Uhr

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Beantwortet am 23.04.2012 11:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6611

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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