Wie umgehe ich die regelung anschffungsnahe Aufwendundung
Gefragt am 28.01.201313:00 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2795
ich habe im Sommer 2012 ein haus geerbt bzw. die geschwister ausgezahlt.
Nun will ich es 2013 umbauen zu einem Mietshaus, vorher ein Wohn- und Geschäftshaus.
Aus 2 Wohnungen und einem Laden sollen 5 modern ausgestattete Wohnungen werden, dazu neue fenster, Fassaden Dämmung etc.. Das kostet viel geld.Nun kommt mir die bestimmung anschaffungsnaher Aufwand dazwischen. Danach könnte ich nur eine sehr kleine Summe steuerlich geltend machen. Da ich aus privaten gründen nicht einfach 3 jahre warten kann sehe ich mich in der Klemme. Was kann ich tun ?
13:00 Uhr
Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Grundsätzlich kann ich Ihnen keine Auskünfte zu einer Umgehung von steuerlichen Regelungen geben.
Ich gehe davon aus, dass die 15%-Grenze überschritten ist.
Vielleicht hilft Ihnen zunächst eine Spezifierung weiter ...
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