Wie kann ich den Kostenaufwand für die Dachsanierung einer Mietimmobilie steuerlich geltend machen?
Gefragt am 10.03.202017:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021
Ich habe 2009 ein altes Bauernhaus gekauft. Das Haus habe ich 2019, allerdings ca. 6 Monate vor Ablauf der Zehnjahresfrist, wieder verkauft. Das Finanzamt dürfte sich veranlasst sehen, Spekulationssteuer zu berechnen. Die Frage ist, wie ich den Gewinn vermindern kann. Das Objekt war im Erdgeschoss vermietet. Ich wollte das Objekt sanieren und mindestens vier weitere Mietwohnungen errichten. Leider hat die Bank die Finanzierung nicht bewilligt. Der größte Kostenaufwand war die Sanierung des Daches. Das Dach stammte noch aus dem Jahr 1904. Ich habe das Dach vollständig abtragen und neu herrichten lassen. Das Dach war baufällig, es regnete an vielen Stellen durch. Die Dachsanierung war grundlegende Voraussetzung für jede weitere Sanierungsmaßnahme. Meine Frage ist, ob ich den Kostenaufwand für das Dach steuerlich geltend machen kann und wenn ja wie? Mir ist der Unterschied zwischen Anschaffungskosten und Herstellungsaufwand usw. nicht klar.
17:17 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Grundsätzlich können Sie den Aufwand für die Dachsanierung geltend machen, wenn darin (nachträgliche) Anschaffungskosten zu sehen sind. Dieses wäre auf jeden Fall dann der Fall, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung der Immobilie Instandhaltungsaufwand von mehr als 15% bezogen auf die Gebäudesubstanz angefallen ist ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!