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Wen trifft die Umsatzsteuerpflicht - 3-Objekt-Grenze - im Rahmen der Auseinandersetzung vom Immobilien einer Erbengemeinschaft?

Gefragt am 10.07.2019
02:27 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1144

 

Als Erbengemeinschaft (2 Personen) sind wir jeweils zu 50% an 5 Wohnungen und einem Büro beteiligt.
Zunächst eine Wohnung (50%) wird nun vom ersten Erben an den zweiten Erben übertragen/verkauft als Teilauseinandersetzung des Erbes.

Spekulationssteuer kommt nicht in Betracht, da der ursprüngliche Erwerb 40 Jahre zurückliegt.

Die erste Frage ist nun, wird dies für beide Erben auf deren 3-Objekt Grenze angerechnet?

Die zweite Frage ist ob die Erbengemeinschaft durch den Verkauf von z.B. 3 Wohnungen innerhalb 5 Jahren im Rahmen der Erbauseinandersetzung umsatzteuerpflichtig werden kann?

Und die Bonusfrage ist natürlich, ob die erste und zweite Transaktion wechselseitig auf die Erbengemeinschaft bzw. die Erben angerechnet werden.

Generell gefragt, sollte nicht die Erbauseinandersetzung im Kern als privat und nicht unternehmerisch angesehen werden werden?

Welche Schritte sind angeraten (abgesehen vom Abwarten der 5 Jahresfrist) um nicht unabsichtlich Umsatzsteuerpflichtig zu werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.07.2019
02:27 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 10.07.2019
07:05 Uhr

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Beantwortet am 10.07.2019 07:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1144

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich sind Sie, wie Sie schon richtig erkannt haben, durch die Erbschaft an den Anschaffungsvorgang des Rechtsvorgängers (Erblassers) gebunden. D.h. insbesondere, dass Sie auch dessen Anschaffungszeitpunkt übernehmen. Gem. Anwendungserlass der Finanzverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel fällt ein Objekt nicht unter die 3-Objekt-Grenze, wenn es für einen Zeitraum von mind ...



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