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V+V + Gewinnverteilung bei GSG abweichend von den Eigentumsverhältnissen

Gefragt am 17.03.2011
12:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4648

 

Ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein Grundstück mit Ferienhäusern gekauft.

1. FA unterstellt, dass es Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, und nicht V+V!

zu 1. Beherbergungsbetrieb wird nicht zur Verfügung gestellt.
Bettwäsche + Handtücher nur, wenn vergessen (Notwäsche)
Umatzsteuererklärung habe ich gemacht Rückerstattung würde anstehen!

2. FA willigt nicht in anderes Aufteilungsverhältnis, außer dem im Grundbuch bestehendem 50:50 ein.

zu 2. Gesellschaftsvertrag zur Änderung der Aufteilungsverhältnisse liegt vor, geändertes Aufteilungsverhältnis wurde begründet mit den tatsächlich übernommenen Investitionskosten.

Meine Recherche ergab, dass ich richtig liege (hoffentlich), es fehlt mir aber an Argumenten (Gesetzen, Urteilen) um meine Position zu untermauern.

Vielen Dank im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.03.2011
12:55 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 17.03.2011
14:04 Uhr

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Beantwortet am 17.03.2011 14:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4648

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Umsatzsteuerliche Beurteilung:

Unternehmer im Sinne des § 2 Absatz 1 UStG ist die BGB-Gesellschaft oder GbR bzw. Grundstücksgemeinschaft. Dabei kommt es nicht darauf an, ob einkommensteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Allein entscheidend ist, dass die Grundstücksgemeinschaft Vermieterin und damit Unternehmer ist und steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 UStG tätigt. Sie dürfen also die umsatzsteuerliche Unternehmerschaft nicht mit einer einkommensteuerlichen Unternehmereigenschaft verwechseln. Hier unterscheidet sich das UStG strikt vom EStG.

Einkommensteuerliche Beurteilung

Einkommensteuerlich liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn die nachstehenden Voraussetzungen ALLESAMT gleichzeitig erfüllt sind:

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