Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

V+V + Gewinnverteilung bei GSG abweichend von den Eigentumsverhältnissen

Gefragt am 17.03.2011
12:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4827

 

Ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein Grundstück mit Ferienhäusern gekauft.

1. FA unterstellt, dass es Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, und nicht V+V!

zu 1. Beherbergungsbetrieb wird nicht zur Verfügung gestellt.
Bettwäsche + Handtücher nur, wenn vergessen (Notwäsche)
Umatzsteuererklärung habe ich gemacht Rückerstattung würde anstehen!

2. FA willigt nicht in anderes Aufteilungsverhältnis, außer dem im Grundbuch bestehendem 50:50 ein.

zu 2. Gesellschaftsvertrag zur Änderung der Aufteilungsverhältnisse liegt vor, geändertes Aufteilungsverhältnis wurde begründet mit den tatsächlich übernommenen Investitionskosten.

Meine Recherche ergab, dass ich richtig liege (hoffentlich), es fehlt mir aber an Argumenten (Gesetzen, Urteilen) um meine Position zu untermauern.

Vielen Dank im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.03.2011
12:55 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 17.03.2011
14:04 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.03.2011 14:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4827

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Umsatzsteuerliche Beurteilung:

Unternehmer im Sinne des § 2 Absatz 1 UStG ist die BGB-Gesellschaft oder GbR bzw. Grundstücksgemeinschaft. Dabei kommt es nicht darauf an, ob einkommensteuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Allein entscheidend ist, dass die Grundstücksgemeinschaft Vermieterin und damit Unternehmer ist und steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 UStG tätigt. Sie dürfen also die umsatzsteuerliche Unternehmerschaft nicht mit einer einkommensteuerlichen Unternehmereigenschaft verwechseln. Hier unterscheidet sich das UStG strikt vom EStG.

Einkommensteuerliche Beurteilung

Einkommensteuerlich liegt ein Gewerbebetrieb vor, wenn die nachstehenden Voraussetzungen ALLESAMT gleichzeitig erfüllt sind:

1 ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung