Versteuerung Erlös Teilungsversteigerung
Gefragt am 22.01.201220:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5011
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier mein Anliegen:
Ich bin Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft, der ein Mehrfamilienhaus in Hannover gehört. Nun hat ein Mitglied die Zwangsversteigerung beantragt, und es wird im März 2012 zu einer Teilungsversteigerung kommen. Wenn die Versteigerung gut läuft, werde ich möglicherweise für meinen Anteil von knapp 10% einen Erlös von etwa 150.000 Euro erzielen.
Den Anteil an dem Haus erhielt ich im Januar 2007 von meiner Mutter im Rahmen einer notariellen Erbteilübertragung.
Meine Frage ist nun, ob und wie hoch ich diesen Erlös zu versteuern habe. Ich beabsichtige, das ganze Geld dieses Jahr noch zur Finanzierung einer Eigentumswohnung zu verwenden und würde daher gerne wissen, wie viel Geld ich möglicherweise für das Finanzamt zurückhalten muss.
Mit freundlichen Grüßen
20:17 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Versteuerung des Gewinnes aus der Veräußerung des Anteils der Grundstücksgemeinschaft unterliegt grundsätzlich gemäß § 23 Einkommensteuergesetz als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer ...
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