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Verlustabzug bei vermieteter Eigentumswohnung

Gefragt am 26.05.2009
15:56 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4530 | Bewertung 4.7/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze eine vermietete Wohnung in Leipzig. Seit einigen Jahren ist der Mieter arbeitslos und hat dennoch die Miete regelmäßig und pünktlich gezahlt. In den letzten Monaten hat sich dies jedoch leider geändert und so musste ich eine Räumungsklage anstrengen, da mittlerweile 3500 Euro Mieten und Nebenkostennachzahlungen ausstehen.

Nun meine Frage - wenn ich tatsächlich eine Zwangsräumung durchführen lassen muss, sind bis zu diesem Zeitpunkt bereits erhebliche Kosten entstanden:
- Ausstehende Miete
- Ausstehende Nebenkostennachzahlungen
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Speditionskosten und Schlüsseldienst

a) Kann ich diese mir entstandenen Kosten komplett in der Steuererklärung als Minderung ansetzen oder sieht das Finanzamt hier Beschränkungen vor?
b) Wie lange darf die Wohnung unvermietet bleiben, ohne das das Finanzamt Probleme bereitet?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.05.2009
15:56 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 26.05.2009
17:23 Uhr

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Beantwortet am 26.05.2009 17:23 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4530 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Aufwendungen, die Ihnen in Zusammenhang mit der Vermietung der Wohnung enstehen, sind als Werbungskosten von den Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Einkommensteuergesetz abzugsfähig ...



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